AuftraggeberLand Niedersachsen
FinanzierungLand Niedersachsen
Zeitraum der Dienstleistungen08.2007 bis 05.2011
Projektkosten560000,-- Euro

 

Leistungsumfang

  • Planung von Brandschutzmaßnahmen
  • Ausschreibung und Vergabe
  • Bauüberwachungen und Projektsteuerung
  • Qualitätssicherung, Gewährleistungsbetreuung

Wichtige Projektdaten

  • Nutzfläche             4200 m²
  • Umbauter Raum    ca. 32000 m³
  • Wärmeleistung      ca. 450 kW

 

Bei dem Gebäude handelt es sich um eine Schule und gehört damit nach § 51 NBauO zu den baulichen Anlagen besonderer
Art oder Nutzung. Somit können besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen zugelassen werden.
Die Schutzziele gemäß §§ 1 und 20 NBauO müssen erreicht werden. Die Schulbaurichtlinie ist als Technische
Baubestimmung in Niedersachsen eingeführt und wird zur Beurteilung des Gebäudes herangezogen.
Die Aula hat eine Größe von ca. 150 m² (ohne Bühne). Die Besucherkapazität ist nach § 1 Abs. 2 VstättVO mit 2
Personen je m² Grundfläche des Versammlungsraumes zu bemessen. Es wären demnach ca. 300 Besucher möglich.
Die Versammlungsstätten-Verordnung ist für Versammlungsräume anzuwenden, die mehr als 200 Besucher/innen
fassen. Die Aula fällt aufgrund der Größe und der Nutzung in den Geltungsbereich der Versammlungsstätten-
Verordnung. Die Technische Baubestimmung wird ebenfalls zur Beurteilung des Brandschutzes herangezogen.
Obschon keine Baugenehmigung vorliegt, kann davon ausgegangen werden, dass das Gebäude seinerzeit genehmigt
wurde und Bestandschutz nach § 99 Abs. 1 NBauO geltend gemacht werden kann. Das gilt nicht, wenn
- eine besondere Gefährdung gemäß § 99 Abs. 2 NBauO vorliegt (z.B. der fehlende zweite bauliche Rettungsweg
im 1. Obergeschoss) oder
- die Ausführung auch dem damaligen Baurecht nicht entsprach und keine entsprechenden Befreiungen oder
Abweichungen vorliegen.

  • Erstellen der Planungsunterlagen einschl. Vorentwurf
  • Erstellung Ausschreibungsunterlagen mit entsprechenden
    Ausführungszeichnungen
  • Erstellung der Ausführungsplanung
  • Kontrolle durch Bauüberwachung; SiGeKo -
    Unfallverhütungsvorschriften im Bauablauf
  • Detailbearbeitung von Brandschutzeinrichtungen
  • fachtechnische Beratung während der Ausführung
    und SiGeKo
  • Prüfung und Freigabe der Montageplanung
  • Gewährleistungsbetreuung

 

 

⇒ ref_78

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